Konformitätserklärungen
BESCHEINIGUNG (Carl Jäger, Tonindustriebedarf, 56206Hilgert)
Hiermit bescheinigen wir, dass alle unsere Glasuren blei- und
cadmiumfreie Glasuren nach DIN 51031 sind und somit zulässig
für Ess- und Trinkgeschirr!
Ausnahme:
Glasuren mit kennzeichnungspflichtigen Symbolen,
da diese nicht säurebeständig sind.
Über das fertige Produkt können wir keine Aussage machen, da wir
keinen Einfluss auf die Fertigung haben.
Konformitätserklärung
Von Keramikern, die Essgeschirr verkaufen, kann von den Behörden eine Konformitätserklärung verlangt werden. Theoretisch müsste der Keramiker nun von sämtlichen Produkten einen Labortest machen lassen dass das Produkt essgeschirrtauglich ist. Die Praxis hat gezeigt, das dieser erhebliche Aufwand oft umgangen werden kann, wenn der Behörde mitten Sicherheitsdatenblatt aufgezeigt wird, dass das Produkt nach dem Brennen keine gefährdenden herauslösbaren Oxide enthält. Dazu gehören z.B. Kupfer- und Kobaltoxid. Die Hersteller binden heutzutage viele Oxide in Siliziumfritten ein, sodass im Sicherheitsdatenblatt nur die silikathaltige Fritte als Stoff steht und damit die Glasur dann als - ohne Oxide oder Carbonate - und damit auch als essgeschirrtauglich eingestuft wird. Die Konformitätserklärung kann nicht vom Glasurhersteller abgegeben werde, sie bezieht sich nur auf die in Verkehr gebrachten Keramiken. Es wird aber in absehbarer Zeit eine Liste zur Verfügung stehen, die Glasuren als von vorne herein konform deklarieren, wenn sie keine Stoffe enthalten, die es zu prüfen gäbe.
Von Keramikern, die Essgeschirr verkaufen, kann von den Behörden eine Konformitätserklärung verlangt werden. Theoretisch müsste der Keramiker nun von sämtlichen Produkten einen Labortest machen lassen dass das Produkt essgeschirrtauglich ist. Die Praxis hat gezeigt, das dieser erhebliche Aufwand oft umgangen werden kann, wenn der Behörde mitten Sicherheitsdatenblatt aufgezeigt wird, dass das Produkt nach dem Brennen keine gefährdenden herauslösbaren Oxide enthält. Dazu gehören z.B. Kupfer- und Kobaltoxid. Die Hersteller binden heutzutage viele Oxide in Siliziumfritten ein, sodass im Sicherheitsdatenblatt nur die silikathaltige Fritte als Stoff steht und damit die Glasur dann als - ohne Oxide oder Carbonate - und damit auch als essgeschirrtauglich eingestuft wird. Die Konformitätserklärung kann nicht vom Glasurhersteller abgegeben werde, sie bezieht sich nur auf die in Verkehr gebrachten Keramiken. Es wird aber in absehbarer Zeit eine Liste zur Verfügung stehen, die Glasuren als von vorne herein konform deklarieren, wenn sie keine Stoffe enthalten, die es zu prüfen gäbe.
Sicherheitsdatenblätter
Diese sind normalerweise nur für Glasuren oder Rohstoffe erhältlich, in denen kennzeichnungspflichtige Gefahrstoffe enthalten sind. D. h. Im Umkehrschluss, dass Sicherheitsdatenblätter den entsprechenden Behörden oder Sicherheitsbeauftragten nur für gefährliche Stoffe enthaltende Glasuren oder Rohstoffe vorgelegt werden müssen.
Viele Hersteller stellen aber inzwischen Sicherheitsdatenblätter aus uch wenn kein gefährlicher Stoff enthalten ist, um genau das aufzuzeigen.
(Quelle: Keramik Kraft Katalog 2022/23)